Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträge in Berufskammer und bei der IHK

Industrie- und Handelskammern sowie auch Ärztekammern sind regional organisierte, branchenübergreifende Organe zur (Selbst-)Vertretung der kaufmännischen und industriellen Interessen von den Unternehmern und Wirtschaftsunternehmen. Nicht wenige Mitglieder sehen sich jedoch nicht hinreichend vertreten und lehnen aus unterschiedlichen Gründen eine Zwangsmitgliedschaft ab. Mit unseren Musterschreiben können Sie diese rechtlichen Einwände geltend machen und so unser Klageverfahren aktiv unterstützen.

Der Widerspruch ist wichtig, damit Ihre möglichen Schadensersatzansprüche nicht verjähren können.

Rechtlicher Hintergrund

Berufskammern und Industrie- und Handelskammern sind in Deutschland ein Instrument der Selbstverwaltung und Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Vorläufer der Berufskammern und der IHK sind z.B. einfache Zusammenschlüsse in den jeweiligen Berufen, aber auch das Wesen der mittelalterlichen Zünfte.

Neben der Selbstverwaltung und Interessenvertretung bestehen Berufskammern heute vor allem deshalb, weil sie entweder die Zulassung zu bestimmten Berufen in einem nichtstaatlichen Verfahren selbst regeln oder die Qualität im Beruf durch Standards für Aus-, Fort- und Weiterbildung etc. sichern.

Insbesondere im Handwerk und bei den Gewerbetreibenden wird immer wieder Kritik laut, da die Mitgliedschaft in den Kammern gesetzlich als Pflichtmitgliedschaft ausgestaltet ist und ein gewisser Zwang ausgeübt wird. Handwerker oder Gewerbetreibende werden in der Regel Pflichtmitglieder der jeweils zuständigen Kammern, ohne dass ihnen die Mitgliedschaft Vorteile für ihre wirtschaftliche Tätigkeit verschafft. Gleichwohl müssen die Mitglieder durch ihre Pflichtbeiträge die Arbeit und Tätigkeit der Kammern finanzieren.

Was es mit der Pflichtmitgliedschaft und den Pflichtbeiträgen auf sich hat, zeigen wir in diesem Beitrag.

Rechtlicher Rat:

Soweit die Dienstleistung von einer Erstberatung nicht umfasst ist, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind.